Trinkwasserschutz bei Wasserentnahme über Hydranten durch die Feuerwehren 17.04.2014
Die örtlichen Feuerwehren nutzen die Hydranten der Trinkwasserversorgungsleitungen für die Löschwasserversorgung. Hierbei ist es in der Vergangenheit wiederholt zu hygienischen Verunreinigungen des Trinkwassers, aber auch zu Rohrbrüchen an den Trinkwasserleitungen gekommen. Als Ursache für die hygienischen Probleme wurden Standrohre mit fehlender Absicherung gegen rückfließendes Wasser in Verbindung mit einer Fehlbedienung des Standrohrnutzers festgestellt. Der technische Regelsetzer hat hierauf reagiert und die Technische Regel DVGW – W 408 „Anschluss von Entnahmevorrichtungen an Hydranten in Trinkwasserverteilungsanlagen“ herausgegeben. Hierin ist klar geregelt, dass die für den Bereich der Löschwasserversorgung genutzten Standrohre bzw. die danach folgenden Geräte und Einrichtungen so beschaffen sein müssen, dass auch bei Fehlbedienung ein Rücksaugen/-drücken/-fließen von Löschwasser/-mitteln in das Trinkwasserrohrnetz ausgeschlossen ist. Anlagen zur Vermischung mit anderen, der Brandbekämpfung dienenden Stoffen (z.B. Schaum) dürfen keine unmittelbare Verbindung mit dem Hydrantenanschluss an die Trinkwasserverteilungsanlage haben. Die angeschlossenen Anlagen und Geräte müssen eigensicher sein oder über einen freien Auslauf (Typ AA oder AB) gemäß DIN EN 1717 verfügen.
Die Industrie bietet seit kurzem technische Lösungen an, die eine deutliche Verbesserung des Trinkwasserschutzes darstellen, ohne jedoch die Forderung aus dem o.g. Regelwerk zu 100 % zu erfüllen. Hierzu gehören zum Beispiel das Hydrantenstandrohr mit Rückflussverhinderer und Rohrbelüfter, das Sammelstück mit Rückschlagklappen und Rohrbelüfter sowie der Rückflussverhinderer mit Rohrbelüfter für die Montage im Schlauchsystem.
Ursache für Rohrbrüche sind meistens unzulässige Druckstöße, die durch zu schnell schließende Armaturen oder aber durch Unterdruck (Saugen) zurückzuführen sind.
Im Sinne einer sicheren Trinkwasserversorgung für unsere Bürger fordern wir daher die Feuerwehren in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern auf, sich auch im eigenen Interesse mit der Thematik des Trinkwasserschutzes bei der Wasserentnahme aus Hydranten zu beschäftigen, die Feuerwehrkameraden entsprechend schulen zu lassen und einen Mindestschutz für das Trinkwasser bei den technischen Geräten einzuführen.
Weitere Informationen erhalten Sie über den nachfolgenden Link der Landesfeuerwehrschule bzw. Ihren Wasserversorger.
http://www.lfs-sh.de/Content/Aktuelles/Dokumente/Infotage/LoeschwasserversorgungFeuerwehr.pdf