Trinkwasserschutz bei Wasserentnahme über Hydranten durch die Feuerwehren KOWA SH 100% 100% 2014-04-17 14:56:19 Kooperation kommunaler Wasser- und Abwasserverbände Schleswig-Holsteins
<p> Die &ouml;rtlichen Feuerwehren nutzen die Hydranten der Trinkwasserversorgungsleitungen f&uuml;r die L&ouml;schwasserversorgung. Hierbei ist es in der Vergangenheit&nbsp; wiederholt zu hygienischen Verunreinigungen des Trinkwassers, aber auch zu Rohrbr&uuml;chen an den Trinkwasserleitungen gekommen. Als Ursache f&uuml;r die hygienischen Probleme wurden Standrohre mit fehlender Absicherung gegen r&uuml;ckflie&szlig;endes Wasser in Verbindung mit einer Fehlbedienung des Standrohrnutzers festgestellt. Der technische Regelsetzer hat hierauf reagiert und die Technische Regel DVGW &ndash; W 408 &bdquo;Anschluss von Entnahmevorrichtungen an Hydranten in Trinkwasserverteilungsanlagen&ldquo; herausgegeben. Hierin ist klar geregelt, dass die f&uuml;r den Bereich der L&ouml;schwasserversorgung genutzten Standrohre bzw. die danach folgenden Ger&auml;te und Einrichtungen so beschaffen sein m&uuml;ssen, dass auch bei Fehlbedienung ein R&uuml;cksaugen/-dr&uuml;cken/-flie&szlig;en von L&ouml;schwasser/-mitteln in das Trinkwasserrohrnetz ausgeschlossen ist. Anlagen zur Vermischung mit anderen, der Brandbek&auml;mpfung dienenden Stoffen (z.B. Schaum) d&uuml;rfen keine unmittelbare Verbindung mit dem Hydrantenanschluss an die Trinkwasserverteilungsanlage haben. Die angeschlossenen Anlagen und Ger&auml;te m&uuml;ssen eigensicher sein oder &uuml;ber einen freien Auslauf (Typ AA oder AB) gem&auml;&szlig; DIN EN 1717 verf&uuml;gen. </p> <p> Die Industrie bietet seit kurzem technische L&ouml;sungen an, die eine deutliche Verbesserung des Trinkwasserschutzes darstellen, ohne jedoch die Forderung aus dem o.g. Regelwerk zu 100 % zu erf&uuml;llen. Hierzu geh&ouml;ren zum Beispiel das Hydrantenstandrohr mit R&uuml;ckflussverhinderer und Rohrbel&uuml;fter, das Sammelst&uuml;ck mit R&uuml;ckschlagklappen und Rohrbel&uuml;fter sowie der R&uuml;ckflussverhinderer mit Rohrbel&uuml;fter f&uuml;r die Montage im Schlauchsystem. </p> <p> Ursache f&uuml;r Rohrbr&uuml;che sind meistens unzul&auml;ssige Druckst&ouml;&szlig;e, die durch zu schnell schlie&szlig;ende Armaturen oder aber durch Unterdruck (Saugen) zur&uuml;ckzuf&uuml;hren sind. </p> <p> Im Sinne einer sicheren Trinkwasserversorgung f&uuml;r unsere B&uuml;rger fordern wir daher die Feuerwehren in Abstimmung mit den Gesundheits&auml;mtern auf, sich auch im eigenen Interesse mit der Thematik des Trinkwasserschutzes bei der Wasserentnahme aus Hydranten zu besch&auml;ftigen, die Feuerwehrkameraden entsprechend schulen zu lassen und einen Mindestschutz f&uuml;r das Trinkwasser bei den technischen Ger&auml;ten einzuf&uuml;hren. &nbsp; </p> <p> Weitere Informationen erhalten Sie &uuml;ber den nachfolgenden Link der Landesfeuerwehrschule bzw. Ihren Wasserversorger. </p> <p> <a class="pdf-left pdfbox fancybox.iframe" href="http://www.lfs-sh.de/Content/Aktuelles/Dokumente/Infotage/LoeschwasserversorgungFeuerwehr.pdf">http://www.lfs-sh.de/Content/Aktuelles/Dokumente/Infotage/LoeschwasserversorgungFeuerwehr.pdf</a> </p>

Trinkwasserschutz bei Wasserentnahme über Hydranten durch die Feuerwehren 17.04.2014

Die örtlichen Feuerwehren nutzen die Hydranten der Trinkwasserversorgungsleitungen für die Löschwasserversorgung. Hierbei ist es in der Vergangenheit  wiederholt zu hygienischen Verunreinigungen des Trinkwassers, aber auch zu Rohrbrüchen an den Trinkwasserleitungen gekommen. Als Ursache für die hygienischen Probleme wurden Standrohre mit fehlender Absicherung gegen rückfließendes Wasser in Verbindung mit einer Fehlbedienung des Standrohrnutzers festgestellt. Der technische Regelsetzer hat hierauf reagiert und die Technische Regel DVGW – W 408 „Anschluss von Entnahmevorrichtungen an Hydranten in Trinkwasserverteilungsanlagen“ herausgegeben. Hierin ist klar geregelt, dass die für den Bereich der Löschwasserversorgung genutzten Standrohre bzw. die danach folgenden Geräte und Einrichtungen so beschaffen sein müssen, dass auch bei Fehlbedienung ein Rücksaugen/-drücken/-fließen von Löschwasser/-mitteln in das Trinkwasserrohrnetz ausgeschlossen ist. Anlagen zur Vermischung mit anderen, der Brandbekämpfung dienenden Stoffen (z.B. Schaum) dürfen keine unmittelbare Verbindung mit dem Hydrantenanschluss an die Trinkwasserverteilungsanlage haben. Die angeschlossenen Anlagen und Geräte müssen eigensicher sein oder über einen freien Auslauf (Typ AA oder AB) gemäß DIN EN 1717 verfügen.

Die Industrie bietet seit kurzem technische Lösungen an, die eine deutliche Verbesserung des Trinkwasserschutzes darstellen, ohne jedoch die Forderung aus dem o.g. Regelwerk zu 100 % zu erfüllen. Hierzu gehören zum Beispiel das Hydrantenstandrohr mit Rückflussverhinderer und Rohrbelüfter, das Sammelstück mit Rückschlagklappen und Rohrbelüfter sowie der Rückflussverhinderer mit Rohrbelüfter für die Montage im Schlauchsystem.

Ursache für Rohrbrüche sind meistens unzulässige Druckstöße, die durch zu schnell schließende Armaturen oder aber durch Unterdruck (Saugen) zurückzuführen sind.

Im Sinne einer sicheren Trinkwasserversorgung für unsere Bürger fordern wir daher die Feuerwehren in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern auf, sich auch im eigenen Interesse mit der Thematik des Trinkwasserschutzes bei der Wasserentnahme aus Hydranten zu beschäftigen, die Feuerwehrkameraden entsprechend schulen zu lassen und einen Mindestschutz für das Trinkwasser bei den technischen Geräten einzuführen.  

Weitere Informationen erhalten Sie über den nachfolgenden Link der Landesfeuerwehrschule bzw. Ihren Wasserversorger.

http://www.lfs-sh.de/Content/Aktuelles/Dokumente/Infotage/LoeschwasserversorgungFeuerwehr.pdf