Anhörung WRRL
Stellungnahme der KOWASH gemäß § 132 Abs. 4 Landeswassergesetz
30.06.2014
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) schreibt für alle Einzugsgebiete bzw. Flussgebietseinheiten (FGE) die Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen vor, die im Abstand von jeweils 6 Jahren zu überprüfen und zu aktualisieren sind. Im Zuge der Überprüfung werden die festgestellten wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen veröffentlicht und allen Interessenten zwecks Stellungnahme zugänglich gemacht. Die nachfolgende Stellungnahme bezieht sich auf das Anhörungsverfahren zur EG-WRRL in den FGE Eider, Elbe und Schlei-Trave. Fokussiert wird der Schutz des Grundwassers vor Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft, da laut chemischer Bestandsaufnahme 50 % des Grundwassers in Schleswig-Holstein in der Zielerreichung – bezogen auf die Qualitätsstandards der EG-WRRL – als gefährdet einzustufen ist.
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Verfasser: Dr. Hark Ketelsen, Wasserbeschaffungsverband Föhr, 20.06.2014