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        <title>Nachrichten</title>
        <description>Allgemeine Nachrichten</description>
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        <lastBuildDate>Tue, 05 May 2026 09:35:33 +0000</lastBuildDate>
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        <language>de</language>
        <pubDate>Tue, 05 May 2026 09:35:33 +0000</pubDate>
        <item>
            <title>Informationen zur Pflanzenschutzproblematik im Grundwasser</title>
            <link>https://www.kowa-sh.de/modules/news/?id=12</link>
            <description><![CDATA[Die Mitglieder der KOWA SH nehmen die Pflanzenschutzproblematik im
Grundwasser sehr ernst.

Zum besserem Verständnis haben wir Informationen zur
Pflanzenschutzproblematik im Grundwasser zusammengestellt.
Mehr dazu unter "Themen" >>
]]></description>
            <pubDate>Wed, 12 Feb 2020 08:57:43 +0000</pubDate>
        </item>
        <item>
            <title>Informationen zur Nitratproblematik im Grundwasser</title>
            <link>https://www.kowa-sh.de/modules/news/?id=11</link>
            <description><![CDATA[Die Mitglieder der KOWA SH nehmen die Nitratproblematik im Grundwasser
sehr ernst.

Aufgrund unterschiedlicher Berichterstattung haben wir zum besserem
Verständnis Informationen zur Nitratproblematik im Grundwasser
zusammengestellt.
Mehr dazu unter "Themen" >>
]]></description>
            <pubDate>Wed, 15 Jan 2020 10:37:20 +0000</pubDate>
        </item>
        <item>
            <title>Kennzahlenvergleich der KOWA SH 2015</title>
            <link>https://www.kowa-sh.de/modules/news/?id=10</link>
            <description><![CDATA[Die Mitglieder der KOWA SH haben erstmalig für das Geschäftsjahr
2015 einen Kennzahlenvergleich durchgeführt.

Es ist den Mitgliedern der KOWA SH eine besondere Verpflichtung seinen
Kunden gegenüber, zu zeigen, dass man sich dem Wettbewerb stellen und
moderne Instrumente nutzen möchte, um voneinander zu lernen. Hierzu
zählt das Instrument des Kennzahlenvergleichs, zu Neudeutsch
Benchmarking.

Wenn die ersten Benchmarkingprojekte in Deutschland noch von der
Diskussion über steigende Wasserpreise und Abwassergebühren
motiviert waren, so wird der Einsatz von Kennzahlensystemen immer mehr
zur internen Kontrolle von Prozessen und Arbeitsabläufen genutzt und
leistet somit einen Beitrag zur Modernisierung und Effizienzsteigerung
der deutschen Wasserwirtschaft.

Als Unternehmen der deutschen Wasserbranche liegt es nahe, sich an dem
deutschen Regelsetzer der Branche - dem DVGW (Deutscher Verein des
Gas- und Wasserfaches e.V.) - zu orientieren. Mit dem Technischen
Hinweis - Merkblatt DVGW W 1100-2 (M) aus dem Februar 2016 steht der
Branche ein Kennzahlensystem für die Wasserversorgung zur Verfügung,
welches sich in den 5 Leistungsmerkmalen:

 	* Versorgungssicherheit
 	* Qualität
 	* Kundenservice
 	* Nachhaltigkeit
 	* Wirtschaftlichkeit

 definiert.
Mehr dazu unter "Themen" >>
]]></description>
            <pubDate>Mon, 07 Aug 2017 13:26:53 +0000</pubDate>
        </item>
        <item>
            <title>Pseudomonas aeruginosa in Wasserzählern</title>
            <link>https://www.kowa-sh.de/modules/news/?id=9</link>
            <description><![CDATA[Möglicherweise haben Sie in den Medien verfolgt, dass in den
vergangenen Monaten bei Untersuchungen fabrikneuer Wasserzähler
bundesweit Fälle von Verunreinigungen mit dem Bakterium _Pseudomonas
aeruginosa_ nachgewiesen wurden. 

 	* Womit haben wir es da zu tun, und wie ist die Situation
gesundheitlich zu bewerten?
 	* Was bedeutet die Anwesenheit des Keims für die Gesundheit?
 	* Welche Maßnahmen wurden ergriffen?
 	* Wie geht es weiter?

Erfahren Sie hier mehr über die Hintergründe und die ergriffenen
Maßnahmen auf Seiten der Wasserversorger! 

 	* Pseudomonas aeruginosa in Wasserzählern

Verfasser: Dr. Hark Ketelsen, Wasserbeschaffungsverband Föhr,
01.12.2014]]></description>
            <pubDate>Mon, 01 Dec 2014 13:31:12 +0000</pubDate>
        </item>
        <item>
            <title>Anhörung WRRLStellungnahme der KOWASH gemäß § 132 Abs. 4 Landeswassergesetz</title>
            <link>https://www.kowa-sh.de/modules/news/?id=8</link>
            <description><![CDATA[Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) schreibt für alle
Einzugsgebiete bzw. Flussgebietseinheiten (FGE) die Aufstellung von
Bewirtschaftungsplänen vor, die im Abstand von jeweils 6 Jahren zu
überprüfen und zu aktualisieren sind. Im Zuge der Überprüfung
werden die festgestellten wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen
veröffentlicht und allen Interessenten zwecks Stellungnahme
zugänglich gemacht. Die nachfolgende Stellungnahme bezieht sich auf
das Anhörungsverfahren zur EG-WRRL in den FGE Eider, Elbe und
Schlei-Trave. Fokussiert wird der Schutz des Grundwassers vor
Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft, da laut chemischer
Bestandsaufnahme 50 % des Grundwassers in Schleswig-Holstein in der
Zielerreichung – bezogen auf die Qualitätsstandards der EG-WRRL –
als gefährdet einzustufen ist.

WEITERE INFORMATIONEN ALS PDF-DATEI: 

 	* Stellungnahme der KOWASH zum Bewirtschaftungsplan der EG-WRRL
(Anhörung WRRL) vom 20.06.2014

Verfasser: Dr. Hark Ketelsen, Wasserbeschaffungsverband Föhr,
20.06.2014]]></description>
            <pubDate>Mon, 30 Jun 2014 06:43:19 +0000</pubDate>
        </item>
        <item>
            <title>Trinkwasserschutz bei Wasserentnahme über Hydranten durch die Feuerwehren</title>
            <link>https://www.kowa-sh.de/modules/news/?id=7</link>
            <description><![CDATA[Die örtlichen Feuerwehren nutzen die Hydranten der
Trinkwasserversorgungsleitungen für die Löschwasserversorgung.
Hierbei ist es in der Vergangenheit  wiederholt zu hygienischen
Verunreinigungen des Trinkwassers, aber auch zu Rohrbrüchen an den
Trinkwasserleitungen gekommen. Als Ursache für die hygienischen
Probleme wurden Standrohre mit fehlender Absicherung gegen
rückfließendes Wasser in Verbindung mit einer Fehlbedienung des
Standrohrnutzers festgestellt. Der technische Regelsetzer hat hierauf
reagiert und die Technische Regel DVGW – W 408 „Anschluss von
Entnahmevorrichtungen an Hydranten in Trinkwasserverteilungsanlagen“
herausgegeben. Hierin ist klar geregelt, dass die für den Bereich der
Löschwasserversorgung genutzten Standrohre bzw. die danach folgenden
Geräte und Einrichtungen so beschaffen sein müssen, dass auch bei
Fehlbedienung ein Rücksaugen/-drücken/-fließen von
Löschwasser/-mitteln in das Trinkwasserrohrnetz ausgeschlossen ist.
Anlagen zur Vermischung mit anderen, der Brandbekämpfung dienenden
Stoffen (z.B. Schaum) dürfen keine unmittelbare Verbindung mit dem
Hydrantenanschluss an die Trinkwasserverteilungsanlage haben. Die
angeschlossenen Anlagen und Geräte müssen eigensicher sein oder
über einen freien Auslauf (Typ AA oder AB) gemäß DIN EN 1717
verfügen.

Die Industrie bietet seit kurzem technische Lösungen an, die eine
deutliche Verbesserung des Trinkwasserschutzes darstellen, ohne jedoch
die Forderung aus dem o.g. Regelwerk zu 100 % zu erfüllen. Hierzu
gehören zum Beispiel das Hydrantenstandrohr mit Rückflussverhinderer
und Rohrbelüfter, das Sammelstück mit Rückschlagklappen und
Rohrbelüfter sowie der Rückflussverhinderer mit Rohrbelüfter für
die Montage im Schlauchsystem.

Ursache für Rohrbrüche sind meistens unzulässige Druckstöße, die
durch zu schnell schließende Armaturen oder aber durch Unterdruck
(Saugen) zurückzuführen sind.

Im Sinne einer sicheren Trinkwasserversorgung für unsere Bürger
fordern wir daher die Feuerwehren in Abstimmung mit den
Gesundheitsämtern auf, sich auch im eigenen Interesse mit der
Thematik des Trinkwasserschutzes bei der Wasserentnahme aus Hydranten
zu beschäftigen, die Feuerwehrkameraden entsprechend schulen zu
lassen und einen Mindestschutz für das Trinkwasser bei den
technischen Geräten einzuführen.  

Weitere Informationen erhalten Sie über den nachfolgenden Link der
Landesfeuerwehrschule bzw. Ihren Wasserversorger.

http://www.lfs-sh.de/Content/Aktuelles/Dokumente/Infotage/LoeschwasserversorgungFeuerwehr.pdf
]]></description>
            <pubDate>Thu, 17 Apr 2014 12:55:47 +0000</pubDate>
        </item>
        <item>
            <title>Förderung von Erdgas- und Erdöl anhand unkonventioneller Verfahren</title>
            <link>https://www.kowa-sh.de/modules/news/?id=6</link>
            <description><![CDATA[Die geplante Suche nach Erdgas- und Erdölvorkommen in
Schleswig-Holstein und deren Förderung anhand unkonventioneller
Verfahren (Stichworte: Fracking, EOR, CCS) werden landesweit sehr
kontrovers diskutiert. Beim _Fracking_ beispielsweise wird ein Gemisch
aus Wasser, Sand und Chemikalien in Erdgas-Speichergesteine (z.B.
Schieferton) gepresst, um diese aufzusprengen. Das Erdgas entweicht
über die entstehenden Risse im Gestein und kann gefördert werden.
Risiken für das Grundwasser bestehen dabei durch die eingesetzten
Chemikalien, durch rückzuführende Lagerstättenwässer (Versickerung
von Flowback-Wässern), Betriebsstörungen und Leckagen an Leitungen.
Aufgrund dieser Risiken lehnt die KOWA SH die Förderung von Erdgas-
und Erdölvorkommen in Schleswig-Holstein anhand unkonventioneller
Verfahren ab. Einzelheiten können der folgenden Stellungnahme
entnommen werden.

Verfasser:

Ernst Kern, Wasserverband Nord
Michael Schoop, Wasserverband Norderdithmarschen
Heiko Thede, Zweckverband Wasserversorgung Drei Harden

STELLUNGNAHME KOWASH ZUR UNKONV. FOERDERUNG V. KOHLENWASSERSTOFFEN IN
SH

Termin der Veröffentlichung: 30.05.2013
]]></description>
            <pubDate>Fri, 31 May 2013 07:46:01 +0000</pubDate>
        </item>
        <item>
            <title>Geplante Förderung von Erdgas und Erdöl anhand des EOR-Verfahrens</title>
            <link>https://www.kowa-sh.de/modules/news/?id=5</link>
            <description><![CDATA[Das dänische Energieministerium Energistyrelsen möchte den Einsatz
hoch verdichteter, flüssiger CO2 zulassen, um in ihrer Ergiebigkeit
nachlassende Erdölfelder weiter ausbeuten zu können (enhanced oil
recovery, eor = verbesserte Ölgewinnung). Bei dem EOR-Verfahren wird
die Viskosität (Zähigkeit) des in Sanden eingelagerten Öls stark
herabgesetzt. Das CO2 wird zusammen mit dem mobilisierten Öl wieder
zutage gefördert.

Die KOWA SH steht diesem Vorhaben kritisch gegenüber. Die Position in
Bezug auf das EOR-Verfahren kann dem nachfolgenden Dokument entnommen
werden.

STANDPUNKT DER KOWA SH ZUR FREIGABE VON FAST AUSGEFÖRDERTEN ERDGAS-
UND ERDÖLLAGERSTÄTTEN FÜR CO2-SPEICHERZWECKE

Verfasser: Ernst Kern, Wasserverband Nord, 07.12.2012
]]></description>
            <pubDate>Fri, 07 Dec 2012 10:31:05 +0000</pubDate>
        </item>
        <item>
            <title>Information zur Trinkwasser-Installation - Zurückziehung der DIN 1988</title>
            <link>https://www.kowa-sh.de/modules/news/?id=4</link>
            <description><![CDATA[Die Vorgänger der DIN 1988 gab es bereits seit 1930 unter der
Bezeichnung „Technische Vorschriften für den Bau von
Wasserversorgungsanlagen für Grundstücke“. Im Dezember 1988
erschien die DIN 1988 erstmals mit ihren Teilen 1-8 als Technische
Regeln für Trinkwasser-Installationen (TRWI) – Technische Regel des
DVGW. Viele Jahrzehnte hatte sich das Regelwerk mittlerweile im
deutschen Sanitärhandwerk bewährt.

Im Zuge der Regelwerks-Harmonisierung in der Europäischen Union
erschienen dann im Mai 2001 mit der DIN EN 1717 und im Dezember 2001
mit der DIN EN 806 Teil 1 die ersten Europäischen Normungsansätze
zur Trinkwasser-Installation. Ihr sollten bis zum April 2012 vier
weitere Teile folgen. Damit waren die Normungsarbeiten zur DIN EN 806
mit den Teilen 1-5 abgeschlossen.

Während dieser Zeit zeigte sich in den Fachkreisen, dass der Bedarf
an einer nationalen Ergänzungsnorm zur EN 806-Reihe ungebrochen groß
war. In diesem Zusammenhang wurde die 100-er-Reihe der DIN 1988 vom
DIN unter Zusammenwirken von ZVSHK und DVGW weiter entwickelt. Im Mai
2012 wurden mit der DIN 1988-200 und -300 die letzten Teile der
nationalen Ergänzungsnorm veröffentlicht.

Somit stehen nunmehr den Fachkreisen in Deutschland die beiden
Regelwerksreihen der Europäischen Normung (DIN EN 806 / DIN EN 1717)
und der nationalen Ergänzungsnorm DIN 1988 Teile 100, 200, 300, 500,
600 zur Verfügung.

Der alte Teil 4 der DIN 1988, der sich mit dem Schutz des Trinkwassers
beschäftigt, ist auf Europäischer Ebene in die DIN EN 1717 (aktuelle
Ausgabe von August 2011) eingegangen, auf nationaler Ebene heute in
der DIN 1988-100 zu finden, sodass es den Teil 1988-400 nicht gibt.

Mit der Vollendung und Veröffentlichung der Europäischen Normung und
der nationalen Ergänzungsreihe ist somit die alte DIN 1988
zurückgezogen und nicht mehr als allgemein anerkannte Regel der
Technik anzuwenden.

Verfasser: Michael Schoop, Wasserverband Norderdithmarschen,
05.06.2012
]]></description>
            <pubDate>Tue, 17 Jul 2012 07:04:36 +0000</pubDate>
        </item>
        <item>
            <title>Legionellen-Info</title>
            <link>https://www.kowa-sh.de/modules/news/?id=3</link>
            <description><![CDATA[NEUREGELUNG FÜR LEGIONELLEN TRITT AM 1. NOVEMBER 2011 IN KRAFT

Mit der Novelle der Trinkwasserverordnung (TrinkwV [1]) wurde die
Pflicht zur Untersuchung des Trinkwassers in Gebäuden auf Legionellen
erweitert.

Nunmehr müssen gem. § 14 Abs. 3 TrinkwV alle Betreiber von
Trinkwasser-Installationen, auf die nachfolgende Merkmale zutreffen,
Ihr Trinkwasser an repräsentativen Probenahmestellen (siehe Anhang)
auf das Vorhandensein von Legionellen untersuchen lassen:

 	* Trinkwasserabgabe im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen
Tätigkeit und
 	* Großanlage zur Trinkwassererwärmung nach der Definition der
allgemein anerkannten Regeln der Technik [2] und
 	* es müssen Duschen oder andere Einrichtungen vorhanden sein, in
denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt

Damit müssen auch Trinkwasser-Installationen in gewerblich genutzten
Gebäuden, also auch in Mietshäusern, auf Legionellen untersucht und
dem Gesundheitsamt angezeigt werden. Bisher galt diese Regelung nur
für Gebäude, in denen Wasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird.
Weiterhin ausgenommen von dieser Regelung bleiben generell Eigenheime
wie Ein- und Zweifamilienhäuser.

Die Verordnung führt zudem für Legionellen erstmals einen so
genannten „technischen Maßnahmenwert“ ein. Er liegt bei 100
„koloniebildenden Einheiten“ in 100 Milliliter Wasser. Wird dieser
Wert erreicht oder überschritten, kann das Gesundheitsamt den
Anlagenbetreiber dazu verpflichten, eine Gefährdungsanalyse zu
erstellen, die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
zu überprüfen und die Ursache der Belastung zu ermitteln und zu
beheben.

Legionellen können schwere, teils tödliche Lungenentzündungen sowie
das grippeähnliche Pontiac-Fieber hervorrufen. Sie sind nicht von
Mensch zu Mensch ansteckend, sondern gelangen durch das Einatmen von
Aerosolen in den Körper. Gefährliche Legionellenmengen können im
warmen Wasser entstehen, wenn zum Beispiel durch Baufehler in den
Anlagen die erforderlichen Temperaturen (Kaltwasser < 25 und
Warmwasser > 55 °C) nicht eingehalten werden. So können auch
stillgelegte und regelwidrig nicht abgetrennte Stränge in der
Trinkwasserleitung das Legionellenwachstum fördern, weil hier das
Wasser stagniert.

Nach Informationen des Robert-Koch-Instituts erkranken jedes Jahr
mindestens 20.000 - 32.000 Menschen in Deutschland an ambulant
erworbenen Lungenentzündungen, die durch Legionellen hervorgerufen
werden; bis 15% der Fälle enden tödlich. Hinzu kommt die 10- bis
100-fache Anzahl an Erkrankungen am Pontiac-Fieber, das einen milderen
Verlauf hat und auch durch Legionellen verursacht wird.

Zur Vermeidung eines massiven Legionellenwachstums in der
Trinkwasser-Installation sollten folgende Grundregeln eingehalten
werden:

 	* Vermeidung von Stagnationsbereichen; hier ist eine
Erwärmung/Abkühlung des Trinkwassers auf Umgebungstemperatur
zwangsläufig, was ein mikrobiologisches Wachstum fördern kann
 	* Einhalten der Temperaturanforderungen: für Kaltwasser < 25°C,
für Warmwasser > 55°C
 	* Verwendung von für den Einsatz in der Trinkwasserversorgung
geprüften und zertifizierten Materialien und Anlagenteilen (z.B. DVGW
Prüfzeichen)

 HINWEIS

Eine permanente, prophylaktische, chemische/elektrochemische
Desinfektion von Trinkwasser in Trinkwasser-Installationen, die nach
den Regeln der Technik errichtet und betrieben werden, ist weder
notwendig noch sinnvoll und verstößt gegen das Gebot zur Minimierung
chemischer Stoffe im Trinkwasser gemäß § 6 Abs. 3 TrinkwV [3].

Verfasser: Michael Schoop, Wasserverband Norderdithmarschen,
23.04.2012

Weitere Informationen finden Sie unter:

 	* Legionellen: Aktuelle Fragen zum Vollzug der geänderten
Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Umweltbundesamt, 28.10.2011 - mi
 	* Mehr Sicherheit für die Trinkwasserqualität in Gebäuden
Umweltbundesamt, 28.10.2011, Dessau-Roßlau
 	* Das DVGW-Arbeitsblatt W551 und die 3-Liter-Regel
energie - wasser-praxis, 2/2012

 ANHANG
Probenahmeschema gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 551 und Empfehlung des
Umweltbundesamtes[4]
[0]

-------------------------

 	* Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 3.
Mai 2011
 	* vgl.: Dr. Karin Gerhardy, Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 und die
3-Liter-Regel, energie I wasser-praxis 2/2012, S. 42 ff.
 	* vgl.: twin Nr. 05, Information des DVGW zur
Trinkwasser-Installation, Stand April 2009
 	* Empfehlung des Umweltbundesamtes; Periodische Untersuchung auf
Legionellen in zentralen Erwärmungsanlagen der Hausinstallation nach
§3 Nr.2 Buchstabe c TrinkwV 2001, aus denen Wasser für die
Öffentlichkeit bereit gestellt wird, Bundesgesundheitsbl -
Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz 2005 · 49:697–700

 
]]></description>
            <pubDate>Mon, 23 Apr 2012 09:39:21 +0000</pubDate>
        </item>
        <item>
            <title>Das Schwermetall Uran im Trinkwasser</title>
            <link>https://www.kowa-sh.de/modules/news/?id=2</link>
            <description><![CDATA[ ALLGEMEINES:

Uran ist ein auf der Erde weit verbreitetes Element. Das Schwermetall
ist in Form zahlreicher Mineralien fast überall in der Erdkruste zu
finden. Es kann in Gesteinen, Mineralien sowie Wasser, Boden und Luft
vorkommen. Durch Auswaschung aus den Erdschichten können auch Spuren
des Urans in das Grundwasser oder Oberflächenwasser gelangen. Die
Urangehalte sind im Wesentlichen geogen, also durch die Natur bedingt
und somit regional sehr unterschiedlich.

Im Amazonas findet man Werte von 0,03 µg/l, im Ganges 3,9 µg/l.
Deutsche Flüsse weisen in der Regel Urankonzentrationen zwischen 1
und 3 µg/l auf
(http:\\www.geo.tu-freiberg.de /~merkel/uran_index.htm).

Im Wasser ist grundsätzlich zwischen der chemotoxischen Wirkung
(Giftigkeit) und der radiotoxischen Wirkung (schädliche Strahlung
durch radioaktiven Zerfall) des Urans zu unterscheiden. Bei der
Betrachtung von Uran im Trinkwasser ist aufgrund der chemischen
Beschaffenheit des Elements weniger die Radiotoxizität als die
chemische Toxizität von Bedeutung. Das heißt, dass die mögliche
Schädlichkeit von Uran nicht von seiner radioaktiven Strahlung
ausgeht, sondern von seiner Giftigkeit für den menschlichen
Organismus.

Im Hinblick auf Uran im Trinkwasser gab es bis 2011 nur
Orientierungswerte:

 		 bis 15 µg/l
 		 = unbedenklicher gesundheitlicher Orientierungswert
Weltgesundheitsorganisation (WHO)

 		 bis 10 µg/l
 		 = unbedenklicher gesundheitlicher Orientierungswert
Umweltbundesamt (UBA)

 		 bis 2 µg/l
 		 = zulässig für „Säuglingsnahrung“, die als solche beworben
wird

Ab 01.11.2011 wurde in die Deutsche Trinkwasserverordnung ein
GRENZWERT für Uran im Trinkwasser aufgenommen. Er beträgt 10 ΜG/L.

SITUATION IN SCHLESWIG-HOLSTEIN:

Das zuständige Landesamt für soziale Dienste des Landes
Schleswig-Holstein hat in einer repräsentativen Studie in 2008
insgesamt 375 Trinkwasserversorgungsanlagen auf Uran untersucht. In
seiner zusammenfassenden Bewertung der Ergebnisse der „Untersuchung
zum Urangehalt im schleswig-holsteinischen Trinkwasser“ STELLT DAS
LANDESAMT folgendes fest:

„DIE GEMESSENEN WERTE LIEGEN ALLE UNTER DEM DERZEITIGEN LEITWERT VON
10 ΜG/L. DER LEITWERT VON 10 ΜG/L WIRD FÜR ALLE
BEVÖLKERUNGSGRUPPEN, EINSCHLIESSLICH NICHT GESTILLTER SÄUGLINGE, AUF
TOXIKOLOGISCH-EPIDEMIOLOGISCHER GRUNDLAGE ALS GESUNDHEITLICH SICHER
BETRACHTET. SOMIT ERGIBT SICH ENTSPRECHEND DEN DERZEIT AKTUELLEN
TOXIKOLOGISCHEN BEWERTUNGEN DES URANS FÜR KEINE DER BEPROBTEN
WASSERVERSORGUNGSANLAGEN EIN HANDLUNGSBEDARF.“

SITUATION BEI DEN KOWA SH - MITGLIEDERN:

 		 WBV Eiderstedt
 		 < 0,01 µg/l

 		 ZV Wasserversorgung Drei Harden
 		 0,02 µg/l

 		 WV Krempermarsch
 		 0,03 µg/l

 		 WBV Mittleres Störgebiet
 		 < 0,01 µg/l

 		 WV Nord
 		 < 0,01 µg/l

 		 WV Norderdithmarschen
 		 0,01 µg/l

 		 WV Süderdithmarschen
 		 0,04 µg/l

 		 WV Treene
 		 0,08 µg/l

 		 WV Unteres Störgebiet
 		 0,26 µg/l

 		 WBV Föhr
 		 0,06 µg/l

[Die Nachweisgrenze für Uran (U-238) gemessen nach DIN EN ISO 17294-2
E29 beträgt 0,01 µg/l]

FAZIT:

Uran im Trinkwasser stellt in den Versorgungsgebieten der KOWA SH -
Mitglieder, und darüber hinaus in ganz Schleswig-Holstein, FÜR DIE
VERBRAUCHER KEIN RISIKO dar! Die geologischen Verhältnisse im Land
sind so, dass die Uran-Werte im Grundwasser um ein Vielfaches
unterhalb des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung bzw. sogar unter
der technischen Nachweisgrenze liegen. Für Schleswig-Holstein hat der
Grenzwert für Uran daher keine Relevanz.

„Relevant ist der neue Grenzwert für Uran im Trinkwasser von 10
µg/l nur für wenige, meist kleine Trinkwassergewinnungsgebiete, in
denen Uran in höheren Konzentrationen vorkommen kann.“
(Umweltbundesamt 2011)

Verfasser: Ernst Kern, Wasserverband Nord, 04.04.2012

 WEITERE INFORMATIONEN ALS PDF-DATEI: 

 	* Uran (U) im Trinkwasser: Kurzbegründung des gesundheitlichen
UBA-Leitwertes (10 µg/l U) und des Grenzwertes für
säuglingsgeeignete abgepackte Wässer (2 µg/l U)
Umweltbundesamt, 19. Mai 2009
 	* Untersuchungen zum Urangehalt im schleswig-holsteinischen
Trinkwasser
Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig- Holstein, April
2008

]]></description>
            <pubDate>Wed, 18 Apr 2012 11:42:57 +0000</pubDate>
        </item>
        <item>
            <title>Kooperation der Wasserversorger</title>
            <link>https://www.kowa-sh.de/modules/news/?id=1</link>
            <description><![CDATA[ 		 WRIXUM/FÖHR
Zehn kommunale Wasserversorger haben sich zur Kooperation kommunaler
Wasser- und Abwasserverbände Schleswig-Holsteins (KOWA SH) zusammen
geschlossen: Es sind zehn Vertragspartner, die in sechs Kreisen des
Landes - Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Dithmarschen,
Rendsburg-Eckernförde, Segeberg und Steinburg - ansässig sind. Bei
der Gründungsversammlung in Wrixum auf Föhr nutzten
Verbandsvorsteher und Geschäftsführer die Möglichkeit zu einem
Treffen und besserem Kennenlernen.
Bei der Gründungsversammlung wurde Dr. Hark Ketelsen,
Geschäftsführer des WBV Föhr, zum Vorsitzenden der KOWA bestellt.
Ihm zur Seite stehen Ernst Kern vom Wasserverband (WV) Nord in
Oeversee und Volker Ahrens vom WV Krempermarsch in Horst.
"Die einzelnen Wasserverbände hatten schon immer losen Kontakt
zueinander. Deshalb ist jetzt der Zusammenschluss nur eine logische
Konsequenz, um den Austausch auf eine offizielle Ebene zu stellen",
erläuterte Hark Ketelsen. Mit regelmäßigen Treffen und gemeinsamen
Projekten soll die
 		 Gemeinschaft nun effektiver und konstruktiver werden, wobei keiner
der Verbände seine Selbstständigkeit verliert.
Für die Zukunft sind nun unter anderem Leistungsvergleiche und
gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen angedacht. Auch vom gemeinsamen
Material-Einkauf verspricht sich der Vorsitzende der KOWA
Preisvorteile für alle Verbände. Unser Ziel ist, sagte Ketelsen, so
günstig wie möglich für die Kunden zu arbeiten und dabei nachhaltig
mit dem Wasser umzugehen. Die neue Kooperation will auch ihre
Interessen klar vertreten: Deshalb hat sie sich in einer Resolution an
die Landesregierung gegen die unterirdische Verpressung von
 		 Kohlendioxid ausgesprochen. Die KOWA ist ein offener Verbund, der
weitere Mitstreiter aus der kommunalen Wasserwirtschaft ausdrücklich
willkommen heißt. Dabei unterscheiden sich die kommunalen Verbände
erheblich von privatrechtlichen Unternehmen.
Die kommunalen Versorger stellen durchaus ein Gewicht dar: Insgesamt
14 Wasserwerke versorgen rund 400 000 Menschen in 426 Gemeinden, wobei
sie in 97 Gemeinden auch für die Abwasserbeseitigung zuständig sind.
Rund 30,5 Millionen Kubikmeter Wasser fördern die Mitglieder die KOWA
und sie verteilen es über eine Trinkwasser-Rohmetz von 7507
Kilometern Länge.
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Kooperation vereinbart: Die Verbandsvertreter auf der Fähre durchs
Wattenmeer.

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Quelle: shz-Artikel vom 16.11.2011
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            <pubDate>Wed, 16 Nov 2011 09:08:14 +0000</pubDate>
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